Beitrag vom 16. Januar 2024 ist nach wie vor gültig: Kabelfernsehen – Einzelverträge haben unverändert Bestand
Sehr geehrte Genossenschafter,
bereits am 16. Januar 2024 hatten wir Sie über dieses Medium zum Thema "Kabelfernsehen" mit folgendem Text informiert, der nach wie vor Gültigkeit hat:
"Seit geraumer Zeit verbreiten Kabel-TV-Anbieter ihre Werbung über verschiedene Kanäle. Auch die LVZ schrieb dazu am 4. Januar 2024, dass „Millionen Mieter … spätestens in einem halben Jahr vertraglich neue Wege gehen (müssen), um in ihrer Wohnung weiter fernsehen zu können“.
Hintergrund ist, dass zum 1. Juli 2024 eine gesetzliche Frist ausläuft und Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen dürfen.
In unserer Wohnungsgenossenschaft ist das allerdings gar nicht der Fall. Jeder Mieter kann einen individuellen Vertrag mit einem Fernsehanbieter schließen. Dazu gibt es einen Gestattungsvertrag mit der PŸUR. Das Unternehmen bietet Fernsehen, Internet und Telefonie an. Darüber hinaus sind auch alternative Anbieter möglich. Satelliten-TV- Anlagen werden jedoch nicht genehmigt.
Was bedeutet das jetzt konkret für unsere Mieterinnen und Mieter?
Sie müssen grundsätzlich nichts tun. Ihre Einzelverträge laufen weiter und liegen unverändert in Ihrer eigenen Verantwortung."