Änderungen bei Anmietung von Gästewohnungen

Zum Bestand unserer Genossenschaft zählen unverändert zwei Gästewohnungen. Diese befinden sich in Grimma-West, „Am Wolfsgraben 4“ sowie im Wohngebiet Grimma-Süd, in der „Südstraße 23“ und erfreuen sich großer Nachfrage. Die Nutzungsgebühr beträgt 40,00 Euro pro Nacht, wobei grundsätzlich eine Belegung mit vier Personen vorgesehen ist. Darin sind auch notwendige Reinigungskosten, die über das vertraglich vereinbarte „besenrein“ hinausgehen, enthalten.

Vielfach werden die Gästewohnungen auch an Wochenenden lediglich für eine Übernachtung gebucht. Aufgrund der eingetretenen Preis- und Lohnkostenänderungen lässt sich dies zukünftig jedoch nicht mehr kostendeckend aufrechterhalten.

Der Vorstand hat deshalb eine Neuregelung beschlossen. Ab sofort werden die Gästewoh-nungen künftig bei Nutzung am Wochenende nur noch für zwei Übernachtungen vermietet. Damit soll der ohnehin schon praktizierten Übergabe am Freitag und Rücknahme am darauf-folgenden Montag besser entsprochen werden.

Die Nutzungsgebühr pro Nacht wird nicht verändert. Die Kosten für die Nutzung an Wochen-enden belaufen sich künftig also auf 80,00 Euro für zwei Nächte. Jede weitere Übernachtung kostet 40,00 Euro.

Innerhalb der Arbeitswoche (Montag bis Freitag) ist bis auf weiteres auch eine Anmietung für eine Übernachtung möglich. Für betriebliche Ruhezeiten trifft dies allerdings nicht zu.

Ebenso unverändert bleibt der Preis für die Anmietung des Sozialraumes, für den ebenfalls 40,00 Euro pro Feierlichkeit (Wochenende) bei Selbstreinigung erhoben werden.

Wir bitten unsere Mitglieder um Verständnis für die getroffene Neuregelung. Der Vorstand vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass es sich insbesondere bei einer Belegung mit mehreren Personen unverändert um mitgliederfreundliche Angebote handelt. Buchungen und Nachfragen hierzu nehmen unsere Mitarbeiter aus der Abteilung Wohnungswirtschaft gern entgegen.

Zuletzt geändert am: 28.11.2019 um 10:27
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