Einsicht in Jahresabschluss 2019 und Feststellung durch den Aufsichtsrat

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Pandemie) und den damit einhergehenden Einschränkungen haben sich Aufsichtsrat und Vorstand unserer Genossenschaft darauf verständigt, die ursprünglich für den 22. Juni 2020 vorgesehene Vertreterversammlung in das zweite Halbjahr 2020 zu verlegen. Wir folgen damit den allgemeinen Empfehlungen zum Schutz unserer Mitglieder und Mitarbeiter, da eine Verschiebung der Vertreterversammlung zunächst bis zum 31. Dezember 2020 sanktionslos zulässig ist.

Aufsichtsrat und Vorstand haben zudem festgelegt, dass der Jahresabschluss 2019 in der für den 30. Juni 2020 terminierten gemeinsamen Sitzung abschließend beraten und vom Aufsichtsrat festgestellt werden soll. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 lässt diese Möglichkeit ausdrücklich zu. Insoweit wäre auch die notwendige Voraussetzung für die fristgemäße Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben erfüllt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 53.225.952,25 EUR. Zudem konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 250.828,23 EUR erwirtschaftet werden. Der Vorstand hat vorgeschlagen, diesen satzungsgemäß und in voller Höhe in die Ergebnisrücklagen einzustellen. Das entspricht der Verfahrensweise in den zurückliegenden Jahren, die jeweils durch die betreffenden Vertreterversammlungen bestätigt wurde. Der Jahresüberschuss fließt somit in die künftige Erhaltung und Aufwertung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes ein.

Alle weiteren Beschlussfassungen, wie z. B. die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, bleiben unverändert in der Zuständigkeit der Vertreterversammlung, die wir im zweiten Halbjahr 2020 durchführen möchten. Derzeit ist eine konkrete Terminierung allerdings noch nicht möglich.

Wir werden die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 im Zeitraum vom 15. Juni bis 30. Juni 2020 für die Mitglieder zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle unserer Genossenschaft auslegen. Diesbezüglich bedarf es einer vorherigen Terminabstimmung. Deshalb orientieren wir bei Rückfragen oder gewünschten Auskünften zum Jahresabschluss 2019 grundsätzlich darauf, telefonisch oder schriftlich mit uns in Kontakt zu treten.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.


Der Vorstand
 

Zuletzt geändert am: 12.6.2020 um 01:01
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