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Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG

Die Mitgliedschaft erlangen können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft erwirbt man mit einer Beitrittserklärung. Voraussetzung hierzu ist die Zustimmung des Vorstandes. Mit Eintritt in die Wohnungsgenossenschaft Grimma eG wird man gleichzeitig Miteigentümer an unserer Genossenschaft.

Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 Euro. Um eine Wohnung beziehen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG Voraussetzung. Die Anzahl der Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße, welche Sie beziehen möchten. Eine Kaution wird nicht erhoben. Alles Weitere rund um die Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG.


Geschäftsanteile

Die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile richtet sich gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung:

Für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen

 1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft 155,00 Euro
 3 weitere Geschäftsanteile 465,00 Euro
 4 Geschäftsanteile 620,00 Euro

Für alle weiteren Wohnungen

 1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft 155,00 Euro
 5 weitere Geschäftsanteile 775,00 Euro
 6 Geschäftsanteile 930,00 Euro

Für ein Reihenhaus

 1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft 155,00 Euro
 8 weitere Geschäftsanteile 1.240,00 Euro
 9 Geschäftsanteile 1.395,00 Euro

Für Gewerberäume und Garagen1)

 1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft 155,00 Euro
 1 weiterer Geschäftsanteil155,00 Euro
 2 Geschäftsanteile 310,00 Euro


1) Sofern durch ein Mitglied eine Genossenschaftswohnung genutzt wird und die entsprechenden Pflichtanteile übernommen wurden, ist die Übernahme eines weiteren Geschäftsanteils für eine genossenschaftliche Garage nicht erforderlich.