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Wohnungsgenossenschaft Grimma eG

Aufgebaut auf den traditionellen genossenschaftlichen Prinzipien, wie der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung ist unsere Genossenschaft eine sehr flexible, demokratische und zukunftsorientierte Unternehmensform, bei der das Wohl der Mitglieder im Mittelpunkt steht und erwirtschaftete Überschüsse ausschließlich zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie zur Pflege der Mitgliedergemeinschaft verwendet werden.

Das Wohnen in unsere Genossenschaft ist damit eine sehr gute Alternative zur Mietwohnung oder zum Eigentum. Unsere Mitglieder treten der genossenschaftlichen Gemeinschaft bei und profitieren neben einem zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnungsangebot von einem lebenslangen Wohnrecht, zusätzlichen Serviceleistungen sowie der Möglichkeit zur Mitbestimmung im Rahmen der Vertreterversammlung.

Ganz gleich ob junge Menschen, Familien oder Senioren; jeder soll sich bei uns wohl fühlen und sein Zuhause genießen können. Sozial und fair engagieren wir uns für die Zukunft des Wohnens in Grimma und Trebsen und schaffen attraktive Lebensräume.

Organe der Genossenschaft

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung

Die gewählten Vertreter nehmen die Mitgliederrechte in der Vertreterversammlung wahr. Diese beschließt zum Beispiel über Satzungsänderungen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem wird der Aufsichtsrat durch die Vertreterversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Genossenschaft. Er wird von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt und hat die Aufgabe, den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Zudem bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand und beschließt gemeinsam mit ihm über die Grundsätze der Unternehmensausrichtung.

Der Vorstand

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Genossenschaft und wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens fünf Jahren bestellt. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und ist damit für alle Angelegenheiten der Geschäftsführung verantwortlich, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen.

Fakten und Zahlen

Gegründet: am 8. September 1955 als AWG „Einheit“ Grimma
Umbenannt: am 20. November 1990 in Wohnungsgenossenschaft Grimma eG
Verschmelzung: am 1. Januar 2018 Verschmelzung mit der Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG
Wohnungsbestand: aktuell 1.575 Wohnungen in fünf Wohngebieten in Grimma und Trebsen
Mitgliederstand: aktuell zählen 1.733 Personen zu unserer Genossenschaft
Geschäftsanteil: 155,00 Euro
Eintrittsgebühr: 25,00 Euro
Mitgliedschaften: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V., Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V., Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e. V., Marketingverbund der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen